Diagnose des Borderline-Syndroms

Die Diagnose der Borderline-Persönlichkeitsstörung ist eine Betrachtung vieler Faktoren. Zunächst gilt es, mögliche organische Erkrankungen und Funktionsstörungen des Gehirns als Ursache für die Symptome auszuschließen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass eine Persönlichkeitsstörung nicht bei Patienten vor Erreichung des 18. Lebensjahres diagnostiziert werden sollte. Zusätzlich sollten die einschlägigen Symptome bereits seit der frühen Kindheit oder der frühen Jugend vorhanden sein. Bei Verdacht auf Vorliegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung müssen die Symptome erfasst und dokumentiert werden. Zu diesem Zweck wurden Klassifikationssysteme entwickelt, welche eine relativ eindeutige Zuordnung der Symptome zu einem Krankheitsbild sowie eine daran angepasste Therapie ermöglichen. Die Erfassung der Symptome erfolgt im Arzt-Patient-Gespräch anhand halbstrukturierter (IPDE, bei ICD-10) oder strukturierter (SKID-II, bei DSM IV) klinischer Interviews. Anhand vorgegebener und vorab bestimmten Klassifikationsmerkmalen zugeordneteter Fragestellungen kann eine Diagnose erfolgen.

ICD-10

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein allgemeines Klassifikationssystem für Erkrankungen entwickelt, die ICD (International Classification of Diseases). Gemäß ICD-10, der aktuellen Version, liegt eine „emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus“ vor, wenn die allgemeinen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung erfüllt sind, sowie zusätzlich drei von den folgenden fünf Verhaltensweisen vorhanden sind: Der Patient handelt häufig unerwartet und ohne Rücksicht auf Konsequenzen (impulsiv), neigt zu Konflikten mit anderen, wenn er getadelt oder an Handlungen gehindert wird, tendiert zu Wutausbrüchen und Gewalttaten ohne Kontrollfähigkeit, hat Schwierigkeite, nicht direkt belohnte Handlungen fortzuführen und ist in seiner Stimmung unbeständig und launenhaft. Liegen drei dieser Verhaltensweisen vor, so müssen zusätzlich weitere zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllt werden: Der Patient ist in seinem Selbstbild unsicher und gestört, geht instabile, aber intensive Beziehungen ein, versucht Verlassenwerden zu verhindern, äußert Drohungen oder verletzt sich selbst und hat ein anhaltendes Gefühl von innerer Leere.

DSM IV

Die American Psychiatric Association verwendet zur Klassifikation von psychischen Störung das „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“, kurz DSM, in der aktuellen vierten Version. Dieses Klassifikationssystem fasst die Borderline-Störung als eigenständige Erkrankung auf und wird aufgrund der ausführlicheren Darstellung zumeist auch in der Forschung verwendet. Fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, um die Diagnose „Borderline-Persönlichkeitsstörung“ stellen zu können: Der Patient bemüht sich, Verlassenwerden zu vermeiden, er hat instabile aber intensive Beziehungen mit Wechsel zwischen Idealisierung und Entwertung, Selbstbild und –wahrnehmung sind gestört, er handelt impulsiv in mindestens zwei Lebensbereichen, er verletzt sich selbst bis hin zum Suizidversuch, ist in seinen Affekten instabil, hat ein chronisches Gefühl von Leere, hat häufig unangemessene und unkontrollierbare Wutanfälle, zeigt vorübergehende Paranoia oder schwere dissoziative Symptome.

Nicole Breuer

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